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Wer wir sind ...

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft (SL) ist die stärkste Organisation der heimatvertriebenen Sudetendeutschen und ihrer Nachkommen.

Wir setzen uns dafür ein, die Sudetendeutschen als politische, kulturelle und soziale Gemeinschaft zu erhalten und ihre Kultur, ihr Erbe und ihr Brauchtum zu fördern. Außerdem möchten wir an einer gerechten Völker- und Staatenordnung mitwirken und einen Beitrag zur europäischen Verständigung leisten.

Nach Schleswig-Holstein, dem Zufluchtsland hunderttausender Vertriebener aus Ostpreußen, Pommern und Schlesien, verschlug es nur wenige sudetendeutsche Landsleute; es sollen um die 13.000 gewesen sein. Nicht wenige davon waren aus der Kriegsgefangenschaft entlassene Soldaten, die nicht wieder in die Heimat zurückkehren konnten.

Schon am 23. September 1945 richteten tausende dieser sich in Militärlagern befindlichen sudetendeutschen Soldaten eine Bittschrift an die Englische Militärregierung über das VIII Britische Corps in Plön, Holstein. Allerdings war sie mit ihren vielen unrealistischen Forderungen nicht zielführend.

In der ersten Zeit war die Gründung von Vereinen und Organisationen noch verboten. Doch mit zunehmender Festigung der Lebensverhältnisse und der staatlichen Ordnungsstrukturen begannen die Vertriebenen und Flüchtlinge sich zu sammeln und gründeten ihre landsmannschaftlichen Vereinigungen. Wie sonst sollten sie sich Gehör verschaffen, ihre Anliegen bekunden und um die Durchsetzung ihrer Forderungen kämpfen.

Die ersten politischen Willenserklärungen von Sudetendeutschen vor der Öffentlichkeit, verfasst von Persönlichkeiten unterschiedlicher weltanschaulicher und parteipolitischer Herkunft, sind die „Eichstätter Adventserklärung“ vom 30. November 1949 und die „Detmolder Erklärung“ vom 25. Januar 1950. Beide Bekundungen sprechen sich aus für die Erhaltung der Volksgruppe, des Heimatbewusstseins und des Rechtanspruches auf Heimat, die Vermittlung des grenzdeutschen Erfahrungsgutes an das deutsche Volk, für Verpflichtung zu gegenseitiger Hilfe, gegen die Anerkennung einer Kollektivschuld, für Aufklärung in aller Welt und Mitarbeit an einer Neugestaltung Europas zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet. Dies alles solle geschehen auf der Grundlage der Selbstbestimmung seiner Völker, und zwar gegründet „nicht auf Vergeltung und Rache, Hass und Ressentiments, sondern auf Rechtsgrundsätze und die Wahrung der Menschenwürde unter allen beteiligten Völkern“.

Diese beiden Erklärungen fanden über die Sudetendeutschen hinaus Zustimmung unter allen Vertriebenen und ihren Verbänden. Daraufhin wurde am 5. August 1950 in Stuttgart vor dem Schloss die „Charta der Heimatvertriebenen“ verkündet.

Der Kernsatz lautet:
„Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung“.

Die Arbeit der Kreisgruppen in Schleswig-Holstein zeigt sich in ihrer Verbundenheit mit den regelmäßigen landsmannschaftlichen Zusammenkünften der Mitglieder, zu den Heimattagen und dem Austausch mit den anderen Organisationen, die im BdV, dem Bund der Vertriebenen, zusammengeschlossen sind.

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