Die Sudetendeutsche Landsmannschaft
(SL) ist
die stärkste Organisation der heimatvertriebenen
Sudetendeutschen und ihrer Nachkommen.
Wir setzen uns dafür ein, die Sudetendeutschen als
politische, kulturelle und soziale Gemeinschaft zu
erhalten und ihre Kultur, ihr Erbe und ihr Brauchtum
zu fördern. Außerdem möchten wir an einer gerechten
Völker- und Staatenordnung mitwirken und einen
Beitrag zur europäischen Verständigung leisten.
Nach Schleswig-Holstein, dem Zufluchtsland
hunderttausender Vertriebener aus Ostpreußen,
Pommern und Schlesien, verschlug es nur wenige
sudetendeutsche Landsleute; es sollen um die 13.000
gewesen sein. Nicht wenige davon
waren aus der Kriegsgefangenschaft entlassene
Soldaten, die nicht wieder in die Heimat
zurückkehren konnten.
Schon am 23. September 1945 richteten tausende
dieser sich in Militärlagern befindlichen
sudetendeutschen Soldaten eine
Bittschrift an die
Englische Militärregierung über das VIII Britische
Corps in Plön, Holstein. Allerdings war sie mit
ihren vielen unrealistischen Forderungen nicht
zielführend.
In der ersten Zeit war die Gründung von Vereinen und
Organisationen noch verboten. Doch mit zunehmender
Festigung der Lebensverhältnisse und der staatlichen
Ordnungsstrukturen begannen die Vertriebenen und
Flüchtlinge sich zu sammeln und gründeten ihre
landsmannschaftlichen Vereinigungen. Wie sonst
sollten sie sich Gehör verschaffen, ihre Anliegen
bekunden und um die Durchsetzung ihrer Forderungen
kämpfen.
Die ersten politischen Willenserklärungen von
Sudetendeutschen vor der Öffentlichkeit, verfasst
von Persönlichkeiten unterschiedlicher
weltanschaulicher und parteipolitischer Herkunft,
sind die
„Eichstätter Adventserklärung“
vom 30. November 1949 und die
„Detmolder Erklärung“
vom 25. Januar 1950. Beide Bekundungen sprechen sich
aus für die Erhaltung der Volksgruppe, des
Heimatbewusstseins und des Rechtanspruches auf
Heimat, die Vermittlung des grenzdeutschen
Erfahrungsgutes an das deutsche Volk, für
Verpflichtung zu gegenseitiger Hilfe, gegen die
Anerkennung einer Kollektivschuld, für Aufklärung in
aller Welt und Mitarbeit an einer Neugestaltung
Europas zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet.
Dies alles solle geschehen auf der Grundlage der
Selbstbestimmung seiner Völker, und zwar gegründet
„nicht auf Vergeltung und Rache, Hass und
Ressentiments, sondern auf Rechtsgrundsätze und die
Wahrung der Menschenwürde unter allen beteiligten
Völkern“.
Diese beiden Erklärungen fanden über die
Sudetendeutschen hinaus Zustimmung unter allen
Vertriebenen und ihren Verbänden. Daraufhin wurde am
5. August 1950 in Stuttgart vor dem Schloss die
„Charta der Heimatvertriebenen“
verkündet.
Der Kernsatz lautet:
„Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und
Vergeltung“.
Die Arbeit der Kreisgruppen in Schleswig-Holstein zeigt
sich in ihrer Verbundenheit mit den regelmäßigen
landsmannschaftlichen Zusammenkünften der
Mitglieder, zu den Heimattagen und dem Austausch mit
den anderen Organisationen, die im BdV, dem Bund der
Vertriebenen, zusammengeschlossen sind. |